BH–Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie in einem der AZG- (VDH–Fachausschuss VPG/Agility) angehörenden Verein/Verband abgelegt werden.

Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog den Regelungen zum VDH–Hundeführerschein in einer termingeschützten Veranstaltung des VDH bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen Nachweis der Sachkunde vorlegen. Hundeführer, die erstmalig in einer VDH–Begleithundeprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden. Die Sachkundeprüfung gilt mit 70 % richtig beantworteter Fragen als bestanden.
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate.
Vor der Zulassung zur BH–Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip–Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in einer Prüfung.

 

Foto: Jill vom Haus Mecki